Was ist eine Direktzusage (Pensionszusage)?
Direktzusagen (auch Pensionszusagen, unmittelbare Pensionszusagen oder Versorgungszusagen) sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar Versorgungsleistungen zu – z. B. für Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod und Hinterbliebenenleistungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zugesagten Leistungen selbst zu finanzieren und auszuzahlen.
Die Zusage erfolgt direkt durch den Arbeitgeber (keine externe Versicherung als Leistungsträger)
Finanzierung und Auszahlung der Leistungen liegen beim Arbeitgeber
Leistungen betreffen typischerweise Altersrente sowie BU-, Todes- und Hinterbliebenenleistungen